In einer immer älter werdenden Gesellschaft und knapper werdenden öffentlichen Kassen, ist die Pflege alter und kranker Menschen ein Dauerthema. "Wie kann meine Versorgung im Alter gewährleistet werden?" fragen sich mittlerweile viele Menschen.
Die Lücke zwischen Bedarf an Pflegeversicherung und der tatsächlich getroffenen Vorsorge ist beim Pflegerisiko am größten. Die Kosten für den Pflegefall werden oft unterschätzt oder sind nicht bekannt.
Pflegeversicherung kombiniert mit Rentenversicherung - Pflegerentenversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Grundsicherung und nicht als Vollversorgung konzipiert!
Die Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine Rentenzahlung im Pflegefall.
Die Vorteile
Mit der Pflegerente können die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt werden. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit wird eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart. Insbesondere die Berücksichtigung einer Demenz bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit kann eine erhebliche Rolle spielen. Darüberhinaus gibt es gezielte Angebote für Kinderpflegerenten als Zusatzversicherungen, die sich in Berufs-/oder Erwerbsunfähigkeitsrenten umwandeln lassen.
Leistungen der Pflegeversicherung (gesetzliche und private Pflicht - Pflegeversicherung)
Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung
- in Pflegestufe I von bis zu420 Euro auf 440 Euro monatlich
- in Pflegestufe II von bis zu980 Euro auf 1.040 Euro monatlich
- in Pflegestufe III von bis zu 1.470 Euro auf 1.510 Euro monatlich
Anhebung des Pflegegeldes der Pflegeversicherung
- in Pflegestufe I von 215 Euro auf 225 Euro monatlich
- in Pflegestufe II von 420 Euro auf 430 Euro monatlich
- in Pflegestufe III von 675 Euro auf 685 Euro monatlich
Anhebung der Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege der Pflegeversicherung
bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr
- in Pflegestufe I von 215 Euro auf 225 Euro
- in Pflegestufe II von 420 Euro auf 430 Euro
- in Pflegestufe III von 675 Euro auf 685 Euro
bei Pflegevertretung durch sonstige Personen
in in Pflegestufe I, II und III von 1.470 Euro auf 1.510 Euro
Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung
- in Pflegestufe I, II und III von bis zu 1.470 Euro auf 1.510 Euro jährlich
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege der Pflegeversicherung
- in Pflegestufe I von bis zu 420 Euro auf 440 Euro monatlich
- in Pflegestufe II von bis zu 980 Euro auf 1.040 Euro monatlich
- in Pflegestufe III von bis zu 1.470 Euro auf 1.510 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege der Pflegeversicherung
- in Pflegestufe III von pauschal 1.470 Euro auf 1.510 Euro monatlich
- in Härtefällen von pauschal 1.750 Euro auf 1.825 Euro monatlich
Die vollstationären Sachleistungebeträge der Pflegestufen I und II der Pflegeversicherung sowie alle weiteren hier nicht aufgeführten Leistungen bleiben unverändert.